Steuerung von Wallboxen, Wärmepumpen und Co:"Das kommt auf Sie zu“

Im Rahmen der Energiewende und öffentlichen Förderungen werden immer mehr Wärmepumpen, Wallboxen und weitere „steuerbare Verbrauchseinrichtungen“ in Deutschland installiert. Das ist ein wichtiger Schritt auf unserem Weg in eine klimaneutrale Zukunft, stellt das Stromnetz aber vor eine Herausforderung. Vor allem in Stoßzeiten, wenn viele Elektrofahrzeuge geladen und andere Geräte betrieben werden, wird das Netz stark belastet. Um die Stabilität weiterhin zu gewährleisten, hat die Bundesnetzagentur Regelungen zur Ausgestaltung des § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes beschlossen. Demnach dürfen Netzbetreiber den Energiebezug von den genannten steuerbaren Verbrauchseinrichtungen „dimmen“, also reduzieren, um einen Engpass im lokalen Stromnetz zu vermeiden. Für Sie kann das in seltenen Einzelfällen bedeuten, dass z. B. Ihr E-Auto phasenweise langsamer lädt. Ihr üblicher Haushaltsstrom ist davon nicht betroffen.“

Was sind steuerbare Verbrauchseinrichtungen?

Der Begriff „steuerbare Verbrauchseinrichtungen“ bezeichnet bestimmte elektrische Geräte mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 Kilowatt. Dazu zählen:

  • Wallboxen für E-Autos
  • Wärmepumpen
  • Klimaanlagen
  • Stromspeicher

 

Was Sie wissen sollten

Das gilt seit dem 01.01.2024

Bis Ende 2023 konnten Sie selbst entscheiden, ob Sie Ihre Geräte von Ihrem Netzanbieter steuern lassen. Voraussetzung war ein separater Stromzähler. Jetzt ist die Teilnahme an der netzdienlichen Steuerung für alle Wallboxen, Wärmepumpen und Co. mit einer Leistung von mehr als 4,2 Kilowatt Pflicht. Sie benötigen auch keinen separaten Stromzähler mehr. Als Gegenleistung für die Dimmung durch den Netzbetreiber können Sie einen vergünstigten Verbrauchspreis erhalten.

Informationen zur Dimmung

Die gesetzliche Regelung zur Dimmung von Anlagen wie Wallboxen, Wärmepumpen oder Stromspeichern von Photovoltaikanlagen durch den Netzbetreiber dient einzig der Beständigkeit des Stromnetzes. Diese Maßnahme wird nur ergriffen, wenn sie zur Aufrechterhaltung der Systemstabilität zwingend erforderlich ist. Im Normalfall findet somit keine Steuerung durch den Netzbetreiber statt. Ist es dennoch im Einzelfall notwendig, ist zu jeder Zeit eine Mindestleistung für Ihre Geräte garantiert. Konkrete Informationen, bspw. zum Zeitpunkt oder zur Intensität des Dimmens, finden Sie voraussichtlich ab Frühjahr 2025 auf einer öffentlichen gemeinsamen Internetplattform der Netzbetreiber.

Ausnahmeregelung für große Wärmepumpen

Wärmepumpen mit einer Anschlussleistung von mehr als 11 Kilowatt dürfen - unabhängig von der gesetzlichen Vorgabe - auch in Phasen der Dimmung durch den Netzbetreiber mit 40 Prozent ihrer Leistung betrieben werden. Beispielsweise kann die Wärmepumpe eines Mehrfamilienhauses mit einer Anschlussleistung von 20 Kilowatt dann trotz der Drosselung 8 kWh anstelle der sonst verfügbaren 4,2 kWh beziehen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass mehrköpfige Haushalte zu jeder Zeit mit ausreichend Energie versorgt werden.“

So setzen wir bei den Stadtwerken Homburg die neuen Regelungen um:

Wenn Sie seit 2024 ein steuerbares Gerät angeschlossen haben, profitieren Sie von den Entlastungen. Die Anmeldung Ihrer neuen steuerbaren Verbrauchseinrichtung beim Netzbetreiber erfolgt im Regelfall durch Ihren Elektroinstallateur. Als Gegenleistung für die Steuerungsmöglichkeit erhalten Sie eine finanzielle Vergütung in Form eines reduzierten Netzentgelts. Dazu hat der Gesetzgeber ab 1. Januar 2024 zwei unterschiedliche Vergütungsmodelle (Module) vorgesehen: In Modul 1 erhalten Sie eine pauschale jährliche Prämie für die flexible Steuerung. Alternativ entscheiden Sie sich mit Modul 2 für eine prozentuale Netzentgeltreduzierung für jede Kilowattstunde, die durch flexible Verbraucher bezogen wird. Hierfür ist ein separater Zähler notwendig.

Die Realisierung der Vorgaben erfolgt automatisch

Sie selbst müssen nicht aktiv werden – auch nicht, wenn Sie ein steuerungspflichtiges Gerät besitzen. Ihr Netzanbieter informiert Sie frühzeitig, bevor die Regelungen zur Dimmung elektrischer Anlagen umgesetzt werden. Steuerbare Geräte, die vor 2024 in Betrieb genommen wurden und keine freiwillige § 14a EnWG-Vereinbarung bis zum 31.12.2023 geschlossen haben, bleiben von den Vorgaben ausgenommen. Es besteht aber die Möglichkeit, Ihre Anlage freiwillig von Ihrem Netzbetreiber steuern zu lassen, um von den Vergünstigungen zu profitieren. Für Kunden mit einer freiwilligen § 14a EnWG-Vereinbarung gilt der Bestandsschutz bis zum 31.12.2028. Jedoch ist ein freiwilliger Wechsel in die neuen Festlegungen jederzeit möglich.

Vergütungsmodelle: Ihre Möglichkeiten

Wenn Sie ein Gerät besitzen, dass von Ihrem Netzbetreiber gedimmt werden kann, steht Ihnen eine finanzielle Vergütung zu. Diese wird in Form eines reduzierten Netzentgeltes ausgezahlt. Es gibt drei verschiedene Berechnungslogiken, sogenannte Module der Netzentgeltreduzierung, zwischen denen Sie wählen können.

  Modul 1 Standardmäßig hinterlegt Modul 2 Wechsel muss beim Energielieferanten beauftragt werden Modul 3 Optionales Zusatzmodul zu Modul 1
Reduzierung Pauschale Reduzierung des Netzentgeltes zwischen 110 und 190 Euro (brutto) Reduzierung des Netzentgelt-Arbeitspreises um 60 % Tageszeitabhängige Netzentgelte
Gültig ab 01.01.2024 01.01.2024 01.04.2025
Geeignet für • Anlagen ohne und mit separatem •Zähler Anlagen mit und ohne registrierender Leistungsmessung • Ausschließlich Anlagen mit separatem Zähler •Nur Anlagen ohne registrierender Leistungsmessung • Anlagen ohne und mit separatem Zähler •Nur Anlagen ohne registrierender Leistungsmessung •Intelligentes Messsystem muss vorhanden sein
Abrechnung Jährlich Jährlich Jährlich
Messung • Gemeinsame Verbrauchsmessung •Getrennte Verbrauchsmessung ist möglich Getrennte Verbrauchsmessung ist notwendig • Gemeinsame Verbrauchsmessung •Getrennte Verbrauchsmessung ist möglich

Die Wahl des Moduls ist bei der Beantragung der steuVE zwingend anzugeben.


Zur Anbindung der steuVE ist vom anlagenseitigen Anschlussraum (aAR) des Zählerschrankes bis zu jeder steuVE ein Leerrohr der Größe M25 mit Einzugshilfe zu verlegen.