Erzeugungsanlagen

Als Ihr zuständiger Netzbetreiber möchten wir Sie als Einspeiser in unserem Energieversorgungsnetz herzlich willkommen heißen. Sie als zukünftiger Energieerzeuger und wir als Netzbetreiber sind vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, alles dafür zu tun, dass Standards im Sinne eines sicheren Netzbetriebs eingehalten werden. Den damit verbundenen Prüfungsaufwand und die dazu benötigten Unterlagen werden wir gemeinsam in den Griff bekommen – Schritt für Schritt. Gleichermaßen möchten wir Ihnen die notwendigen Schritte zu Ihrer EEG- bzw. KWK-Förderung vorstellen.

Bitte beachten Sie, dass mit Ausgabe November 2018 die neuen technischen VDE|FNN Anwendungsregeln VDE-AR-N 4105, VDE-AR-N 4110 und VDE-AR-N 4120 in Kraft getreten sind.

Für die VDE|FNN-Anwendungsregeln gilt eine Einführungsfrist. Erzeugungsanlagen, die bis zum 30.06.2020 in Betrieb genommen werden und für die vor dem 27.04.2019

* eine Baugenehmigung oder Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erteilt wurde oder

* der Anschluss an unser Netz begehrt wurde und eine Baugenehmigung oder Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz nicht erforderlich ist,

können noch nach der bisherigen technischen Richtlinie VDE-AR-N 4105 (Ausgabe August 2011) errichtet werden.

EEG-Anlagen

Hier finden Sie wichtige Informationen und Formulare rund um Anlagen, die Strom nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) in das Verteilnetz einspeisen.

Bei der Anmeldung einer "Steckerfertigen Erzeugungsanlage" bitten wir Sie vor Inbetriebnahme das Anmeldeformular bei der Stadtwerke Homburg einzureichen. Bitte melden Sie Ihre "Steckerfertige Erzeugungsanlage" im Marktstammdaten-Register der Bundesnetzagentur an.

Ihr Ansprechpartner für weitergehende Fragen:
Claudia Müller
Tel. 06841 / 694-401 oder
E-Mail: dezentrale-Einspeisung@stadtwerke-homburg.de

Wenn Sie für Ihre PV-Anlage einen Mieterstromzuschlag in Anspruch nehmen möchten, bitten wir Sie uns das angefügte Formular ausgefüllt und unterschrieben zukommen zu lassen.

Antrag Mieterstromzuschlag

Gleichzeit besteht die Notwendigkeit, dass Sie die Information betreffend Mieterstrom bei der Anmeldung Ihrer PV-Anlage im Marktstammdatenregister entsprechend angeben.

.

Nach Eingang der folgenden Unterlagen prüfen wir, ob die Einspeisung Ihrer EEG-Anlage an dem angefragten Netzanschlusspunkt möglich ist.

  • E.1 Antragstellung....Formular
  • E.2 Datenblatt für Erzeugungsanlagen.....Formular
  • E.3 Datenblatt für Speicher.....Formular
  • Lageplan

Bei Anschluss einer EEG-Anlage am Niederspannungsnetz sind die TAB 2019, die Technische Anschlussregel Niederspannung (VDE-AR-N 4100) sowie die Technische Anschlussregel Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (VDE-AR-N 4105) einzuhalten.

Weitere Antworten auf Fragen zu gesetzlichen Vorschriften, die bei der Inbetriebnahme einer EEG-Anlage einzuhalten sind finden Sie hier.

Ihr Ansprechpartner für weitergehende Fragen:
Claudia Müller
Tel. 06841 / 694-401 oder
E-Mail: dezentrale-Einspeisung@stadtwerke-homburg.de

Nach der vollständigen Fertigstellung der elektrischen Anlage übersenden Sie bzw. Ihr Installateur folgende Inbetriebsetzungsunterlagen:

Für Anfragen zur Netzverträglichkeitsprüfung und Inbetriebnahme von EEG-Anlagen am Mittelspannungsnetz ist die Technische Anschlussregel: Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz (VDE-AR-N 4110) einzuhalten.

Die Formulare der VDE-AR-N 4110 für Beantragung und Inbetriebsetzung einer EEG-Anlage finden Sie hier.

Idealerweise setzen Sie sich bereits bei der Planung von EEG-Anlagen am Mittelspannungsnetz in unserem Netzgebiet über unsere E-Mail: dezentrale-einspeisung@stadtwerke-homburg.de mit uns in Verbindung.

KWK-Anlagen

Hier finden Sie wichtige Informationen und Formulare rund um Anlagen, die Strom nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung in das Verteilnetz einspeisen.

Nach Eingang der folgenden Unterlagen prüfen wir, ob die Einspeisung Ihrer KWK-Anlage an dem angefragten Netzanschlusspunkt möglich ist.

  • E.1 Antragstellung... Formular
  • E.2 Datenblatt für Erzeugungsanlagen......Formular
  • E.3 Datenblatt für Speicher.......Formular
  • Lageplan

Bei Anschluss einer KWK-Anlage am Niederspannungsnetz sind die TAB 2019, die Technische Anschlussregel Niederspannung (VDE-AR-N 4100) sowie die Technische Anschlussregel Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz (VDE-AR-N 4105) einzuhalten.

Weitere Antworten auf Fragen zu gesetzlichen Vorschriften, die bei der Inbetriebnahme einer KWK-Anlage einzuhalten sind finden Sie hier.

Ihr Ansprechpartner für weitergehende Fragen:
Claudia Müller
Tel. 06841 / 694-401 oder
E-Mail: dezentrale-Einspeisung@stadtwerke-homburg.de

Nach der vollständigen Fertigstellung der elektrischen Anlage übersenden Sie bzw. Ihr Installateur folgende Inbetriebsetzungsunterlagen:

  • E.8 Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugungsanlage / Speicher....Formular
  • Errichterbestätigung
  • Einheitenzertifikate
  • Übersichtsschaltplan ab Netzanschluss (inkl. Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen)/ Messkonzept
  • Fertigstellung zur Inbetriebsetzung (Aufforderung zur Zählermontage)

Für Anfragen zur Netzverträglichkeitsprüfung und Inbetriebnahme von KWK-Anlagen am Mittelspannungsnetz ist die Technische Anschlussregel: Erzeugungsanlagen am Mittelspannungsnetz (VDE-AR-N 4110) einzuhalten.

Die Formulare der VDE-AR-N 4110 für Beantragung und Inbetriebsetzung einer EEG-Anlage finden Sie hier.

Idealerweise setzen Sie sich bereits bei der Planung von KWK-Anlagen am Mittelspannungsnetz in unserem Netzgebiet über unsere E-Mail: dezentrale-einspeisung@stadtwerke-homburg.de mit uns in Verbindung.