Als Ihr zuständiger Netzbetreiber möchten wir Sie als Einspeiser in unserem Energieversorgungsnetz herzlich willkommen heißen. Sie als zukünftiger Energieerzeuger und wir als Netzbetreiber sind vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, alles dafür zu tun, dass Standards im Sinne eines sicheren Netzbetriebs eingehalten werden. Den damit verbundenen Prüfungsaufwand und die dazu benötigten Unterlagen werden wir gemeinsam in den Griff bekommen – Schritt für Schritt. Gleichermaßen möchten wir Ihnen die notwendigen Schritte zu Ihrer EEG- bzw. KWK-Förderung vorstellen.
Bitte beachten Sie, dass mit Ausgabe November 2018 die neuen technischen VDE|FNN Anwendungsregeln VDE-AR-N 4105, VDE-AR-N 4110 und VDE-AR-N 4120 in Kraft getreten sind.
Für die VDE|FNN-Anwendungsregeln gilt eine Einführungsfrist. Erzeugungsanlagen, die bis zum 30.06.2020 in Betrieb genommen werden und für die vor dem 27.04.2019
* eine Baugenehmigung oder Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz erteilt wurde oder
* der Anschluss an unser Netz begehrt wurde und eine Baugenehmigung oder Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz nicht erforderlich ist,
können noch nach der bisherigen technischen Richtlinie VDE-AR-N 4105 (Ausgabe August 2011) errichtet werden.
Hier finden Sie wichtige Informationen und Formulare rund um Anlagen, die Strom nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) in das Verteilnetz einspeisen.
Hier finden Sie wichtige Informationen und Formulare rund um Anlagen, die Strom nach dem Gesetz für die Erhaltung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung in das Verteilnetz einspeisen.