Netzentgelte

Unsere Netzentgelte

Veröffentlichung

Information zu den Netzentgelten 2026

Zur Stabilisierung der Strompreise hat die Bundesregierung beschlossen, den Übertragungsnetzbe-treibern im Jahr 2026 einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 6,5 Milliarden Euro bereitzustellen (§ 24c EnWG). Dieser Zuschuss reduziert die bundesweiten Übertragungsnetzkosten und führt da-mit zu niedrigeren Netzentgelten für alle Stromverbraucherinnen und -verbraucher.
Nach den gesetzlichen Vorgaben in § 118 Abs. 5a EnWG sind die Betreiber von Übertragungsnet-zen verpflichtet, sowohl das Netzentgelt mit Zuschuss als auch ein fiktives Netzentgelt ohne Zu-schuss zu veröffentlichen.
Verteilnetzbetreiber müssen darüber hinaus einmalig für das Jahr 2026 aufzeigen, wie sich die Netzentgelte in bestimmten typisierten Abnahmefällen darstellen – einmal unter Berücksichtigung des Zuschusses und einmal als Vergleichswert ohne Zuschuss.
Die folgende Übersicht zeigt für das Netzgebiet der Stadtwerke Homburg GmbH, wie sich die Netzentgelte in den gesetzlich definierten Beispielkonstellationen (Haushalt, Gewerbe, Industrie) mit und ohne Zuschuss unterscheiden.

Alle Entgelte zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Homburg, 19.12.2025
Typisierte Abnahmefälle Kosten für Netzentgelt mit Berücksichtigung des ÜNB-Zuschusses Kosten für Netzentgelte ohne Berücksichtigung des ÜNB-Zuschusses
Haushaltskunde in Niederspannung mit Jahresverbrauch von 3.500 kWh 387,90 € 431,65 €
Gewerbekunde in Niederspannung mit Jahresverbrauch von 50.000 kWh 4.266,00 € 4.891,00 €
Industriekunde in Mittelspannung mit Jahresverbrauch von 24 GWh und 6.000 Jahresbenutzungsstunden 851.040,00 € 1.115.520,00 €