Alte Bleileitungen - Novelle der Trinkwasserverordnung (TrinkwV)

Mit dem Inkrafttreten am 24. Juni 2023 setzt die Novelle der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) wichtige europäische Vorgaben für den Trinkwasserschutz in nationales Recht um. Sie sieht unter anderem die Verpflichtung für Betreiber von Wasserversorgungsanlagen vor, alte Bleileitungen stillzulegen oder auszutauschen.

Künftig müssen alte Bleileitungen grundsätzlich bis zum 12. Januar 2026 ausgetauscht oder stillgelegt werden. Das Schwermetall Blei ist auch in sehr niedrigen Aufnahmemengen gesundheitsgefährdend. In Deutschland sind Wasserleitungen aus Blei kaum noch ein Problem. Der niedrige Grenzwert von maximal 10 µg/L kann allerdings von Trinkwasser, das durch Bleirohre fließt, in der Regel nicht eingehalten werden.

Die Frist kann längstens bis 12.01.2036 verlängert werden, wenn:

  • vor dem 12. Januar 2026 bereits ein Installationsunternehmen beauftragt wurde und dieses bescheinigt, aus Kapazitätsgründen den Austausch erst nach Frist-Ablauf abschließen zu können.
  • wenn das Trinkwasser nur für den eigenen Haushalt der Betreibenden genutzt wird und eine Schädigung Gesundheit weiterer Verbraucher insbesondere unter Berücksichtigung von deren Alter und Geschlecht nicht zu befürchten ist.

Nach § 17 Absatz 6 TrinkwV gilt:

„Stellt ein Wasserversorgungsunternehmen oder ein Installationsunternehmen fest, dass in einer Wasserversorgungsanlage Trinkwasserleitungen oder Teilstücke von Trinkwasserleitungen aus dem Werkstoff Blei vorhanden sind, so hat es dies dem Gesundheitsamt unverzüglich schriftlich oder elektronisch anzuzeigen.“

Die Stadtwerke Homburg setzen ausschließlich bleifreie Materialien für das Verteilungsnetz und die Hausanschlussleitungen ein. In den regelmäßig durchgeführten Analysen wird genauesten erfasst welche Stoffe sich im Trinkwasser befinden. Der Bleiwert im Homburger Trinkwasser liegt unterhalb der Nachweisgrenze von 1 µg/l.

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