Netztechnische Dienste
Tel. 06841/694-190
Die Inbetriebsetzung der Kundenanlage (Zählersetzung) erfolgt erst nach Bezahlung des Baukostenzuschusses (BKZ) und der Hausanschlusskosten.
Alle notwendigen Informationen über Preise zu Netzanschlusskosten, Ergänzende Bedingungen zur Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) bzw. GasGVV, NAV, NDAV und die Netzanschlussverträge finden Sie unter dem Punkt Vertragsunterlagen.
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