Netzanschluss

Gemäß § 17 EnWG sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen verpflichtet, Letztverbraucher, gleich- oder nachgelagerte Gasversorgungsnetze sowie -Leitungen, Erzeugungs- und Speicheranlagen an ihr Netz anzuschließen. Zum Anschluss an das Netz der Stadtwerke Homburg GmbH gelten daher folgende technische Mindestanforderungen an die Auslegung und den Betrieb vg. Anlagen und Leitungen.

Für alle Anlagen und Leitungen gilt, dass die Mindestanforderungen bezüglich Interoperabilität und Anschluss an Gasnetze gemäß DVGW Arbeitsblatt G 2000 eingehalten werden. Dazu finden Sie unter Vertragsunterlagen die "Technischen Mindestanforderungen an die Auslegung und den Betrieb von Netzanschlüsen". Des Weiteren gelten alle diesbezüglich relevanten anerkannten Regeln der Technik, Gesetze, Richtlinien und Verordnungen.

Technische Mindestanforderungen für die Auslegung und den Betrieb dezentraler Erzeugungsanlagen zur Einspeisung von Biomethan (Biogas) in das Erdgasnetz der Stadtwerke Homburg GmbH finden Sie unter Vertragsunterlagen ebenso wie die Niederdruckanschlussverordnung-NDAV.