- Netznutzungsvertrag Strom
- Anlage a):
Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom - gültig ab 01.01.2026Information zu den Netzentgelten 2026
Zur Stabilisierung der Strompreise hat die Bundesregierung beschlossen, den Übertragungsnetzbetreibern im Jahr 2026 einen staatlichen Zuschuss in Höhe von 6,5 Milliarden Euro bereitzustellen (§ 24c EnWG). Dieser Zuschuss reduziert die bundesweiten Übertragungsnetzkosten und führt damit zu niedrigeren Netzentgelten für alle Stromverbraucherinnen und -verbraucher.
Nach den gesetzlichen Vorgaben in § 118 Abs. 5a EnWG sind die Betreiber von Übertragungsnetzen verpflichtet, sowohl das Netzentgelt mit Zuschuss als auch ein fiktives Netzentgelt ohne Zuschuss zu veröffentlichen.
Verteilnetzbetreiber müssen darüber hinaus einmalig für das Jahr 2026 aufzeigen, wie sich die Netzentgelte in bestimmten typisierten Abnahmefällen darstellen – einmal unter Berücksichtigung des Zuschusses und einmal als Vergleichswert ohne Zuschuss.
Die folgende Übersicht zeigt für das Netzgebiet der Stadtwerke Homburg GmbH, wie sich die Netzentgelte in den gesetzlich definierten Beispielkonstellationen (Haushalt, Gewerbe, Industrie) mit und ohne Zuschuss unterscheiden.
Alle Entgelte zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Typisierte Abnahmefälle
Kosten für Netzentgelt mit Berücksichtigung des ÜNB-Zuschusses
Kosten für Netzentgelte ohne Berücksichtigung des ÜNB-Zuschusses
Haushaltskunde in Niederspannung mit Jahresverbrauch von 3.500 kWh
387,90 €
431,65 €
Gewerbekunde in Niederspannung mit Jahresverbrauch von 50.000 kWh
4.266,00 €
4.891,00 €
Industriekunde in Mittelspannung mit Jahresverbrauch von 24 GWh und 6.000 Jahresbenutzungsstunden
851.040,00 €
1.115.520,00 €
Preisblatt sonstige Entgelte und Dienstleistungen Strom - gültig ab 01.01.2026
Preisblatt Konzessionsabgabe, KWKG-Umlage, Offshore-Netzumlage, Aufschlag für besondere Netznutzung (§ 19 StromNEV-Umlage) - - gültig ab 01.01.2026
- Anlage b) - Ansprechpartner / Kontaktdatenblatt Netzbetreiber
- Anlage c) - Vereinbarung über den elektronischen Datenaustausch (EDI)
- Anlage d) - Auftrag zur Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung)
- Anlage e) - Zuordnungsvereinbarung
