Veröffentlichungen

IV. Entsprechend der Verordnung zum Erlass von Regelungen des Netzanschlusses von Letztverbrauchern in Niederspannung und Niederdruck vom 1. November 2006 in der jeweils gültigen Fassung (NAV)

veröffentlichen wir die folgenden Daten:

Allgemeine Bedingungen nach §4 Abs. 2

Veröffentlichung gemäß § 29 Abs.1 Satz 2 NAV / NDAV vom 05. Mai 2007

Am 08.11.2006 sind die Verordnungen über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) vom 01.11.2006 (BGBI. I S.2477) und die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgungin Niederdruck (Niederdruckanschlussverordnung – NDAV) vom 01.11.2006 (BGBl.I S. 2485) in Kraft getreten.

Die Stadtwerke Homburg GmbH macht hiermit von ihrem Recht gem. § 29 Abs. 1 Satz 3 NAV/NDAV in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 2 EnWG Gebrauch und verlangt von allen Anschlussnehmern die Anpassung ihrer Anschlussverträge an die neue Rechtslage.

Dies bedeutet, dass mit Wirkung vom auf den dieser Bekanntmachung folgenden Tag die Niederspannungsanschlussverordnung und die Niederdruckanschlussverordnung sowie die Ergänzenden Bedingungen nebst Anlagen für alle mit der Stadtwerke Homburg GmbH begründeten Niederspannungs- bzw. Niederdruckanschlussverhältnisse sowie für alle bestehenden Anschlussnutzungsverhältnisse mit Letztverbrauchern, die einen Anschluss an das Niederspannungsnetz zur Entnahme von Elektrizität bzw. an das Niederdrucknetz zur Entnahme von Gas nutzen, gelten. Die NAV bzw. die NDAV sowie die Ergänzenden Bedingungen nebst Anlagen sind einsehbar bzw. herunterladbar und sind an der unten angegebenen Adresse bzw. unter der angegebenen Rufnummer erhältlich.

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