Steuerrechtliche Nachweise

Folgende Informationen können Sie hier herunterladen:

Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b, Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) – gültig bis 25.05.2027

Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b, Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) – gültig bis 23.07.2024

Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b, Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) – gültig bis 23.07.2021

 

Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers – gültig bis 16.06.2024

Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers – gültig bis 17.05.2027

 

Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und/oder Gebäudereinigungsleistungen – gültig bis 25.05.2027

Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und/oder Gebäudereinigungsleistungen – gültig bis 18.06.2024

 

Erlaubnisschein Strom – Stand: 09.09.2019

Nachweis der Anmeldung für Lieferer von Erdgas