Strommix Änderung: Neue Stromkennzeichnung für den Strommix seit 2020.
Verbraucher in Deutschland beteiligen sich über die EEG-Umlage an der Finanzierung von Stromerzeugungsanlagen für Erneuerbare Energien. Als „Gegenleistung“ entsteht hierbei ein Anspruch der EEG-pflichtigen Stromkunden auf die Anrechnung des aus diesen Anlagen erzeugten Stroms. Bis 2019 wurde dieser Anteil im sogenannten Gesamtenergieträgermix ausgewiesen und vermittelte so den Eindruck, dass der Stromlieferant diesen – deutschlandweit einheitlichen – Ökostrom-Anteil eingekauft hat. Darauf hat der Gesetzgeber reagiert und im Sinne der Energiewende und für mehr Transparenz für die Verbraucher nachgebessert.
! ►Im Strommix wird seither anstelle des Gesamtenergieträgermix des Unternehmens der Beschaffungsmix abgebildet, also der zur Deckung des Gesamtbedarfs eingekaufte Strom. Die Stromerzeugung aus EEG-geförderten Anlagen darf explizit nicht berücksichtigt/ausgewiesen werden. Daher sind diese Angaben sowie die grafische Darstellung nicht unmittelbar vergleichbar mit den anderen Strommix-Daten, verdeutlichen aber den tatsächlichen Anteil des Naturstrom-Einkaufs der Stromlieferanten.