Sie sind Besitzer eines rein elektrischen PKWs? Dann beantragen Sie jetzt Ihren THG-Bonus bis zum 31.10.2024. Der Förderbetrag wird Ihnen nach schriftlicher Förderzusage automatisch auf das von Ihnen im Förderantrag angegebene Konto überwiesen.
- Privatpersonen sowie Unternehmen können die Förderung beantragen.
- Der Antragssteller ist gleichzeitig der Fahrzeughalter des zu fördernden Fahrzeugs und ist im Fahrzeugschein genannt.
- Ist der Antragsteller nicht im Fahrzeugschein genannt, bestätigt der Antragsteller hiermit, dass der Halter des Fahrzeuges mit der Übertragung des THG-Bonus einverstanden ist.
- Eine Beantragung der Förderung ist nur für rein elektrische E-Autos möglich.
- Der Antragsteller stimmt mit der Beantragung der Förderung zu, dass die Stadtwerke Homburg GmbH, ab Datum der Förderzusage, den von ihm eingereichten Fahrzeugschein im gleichen Jahr für den THG-Bonus vermarkten darf.
- Der Antragsteller ist berechtigt, jedes Jahr den THG-Bonus bei der Stadtwerke Homburg GmbH erneut zu beantragen.
- Der Antragsteller versichert mit der Beantragung der Förderung, dass er seinen Fahrzeugschein ausschließlich bei der Stadtwerke Homburg GmbH zum THG-Bonus eingereicht hat.
- Sollte der Fahrzeughalter das Elektroauto verkaufen oder außer Betrieb nehmen, teilt er dies unverzüglich der Stadtwerke Homburg GmbH mit.