THG-Bonus

Fördervoraussetzungen

Sie sind Besitzer eines rein elektrischen PKWs? Der THG-Bonus 2024 konnte nur bis zum 31.10.2024 beantragt werden. Für 2025 können Sie den Antrag für den Bonus demnächst stellen.

  • Privatpersonen sowie Unternehmen können die Förderung beantragen.
  • Der Antragssteller ist gleichzeitig der Fahrzeughalter des zu fördernden Fahrzeugs und ist im  Fahrzeugschein genannt.
  • Ist der Antragsteller nicht im Fahrzeugschein genannt, bestätigt der Antragsteller hiermit, dass der Halter des Fahrzeuges mit der Übertragung des THG-Bonus einverstanden ist.
  • Eine Beantragung der Förderung ist nur für rein elektrische E-Autos möglich.
  • Der Antragsteller stimmt mit der Beantragung der Förderung zu, dass die Stadtwerke Homburg GmbH, ab Datum der Förderzusage, den von ihm eingereichten Fahrzeugschein im gleichen Jahr für den THG-Bonus vermarkten darf.
  • Der Antragsteller ist berechtigt, jedes Jahr den THG-Bonus bei der Stadtwerke Homburg GmbH erneut zu beantragen.
  • Der Antragsteller versichert mit der Beantragung der Förderung, dass er seinen Fahrzeugschein ausschließlich bei der Stadtwerke Homburg GmbH zum THG-Bonus eingereicht hat.
  • Sollte der Fahrzeughalter das Elektroauto verkaufen oder außer Betrieb nehmen, teilt er dies unverzüglich der Stadtwerke Homburg GmbH mit.

Fördersumme für 2024

- für Stadtwerke-Kunden beträgt die Fördersumme 105 Euro -

- für Nicht-Stadtwerke-Kunden beträgt die Fördersumme 85 Euro -

AGB THG Quote, Widerrufsbelehrung und Widerrufsformular.pdf