THG-BONUS

Fördervoraussetzungen

Sie sind Besitzer eines rein elektrischen PKWs? Dann beantragen Sie jetzt Ihren THG-Bonus in Höhe von 250,00 Euro. Der Förderbetrag wird Ihnen nach schriftlicher Förderzusage automatisch auf das von Ihnen im Förderantrag angegebene Konto überwiesen.

THG-Bonus beantragen

- auch für Nicht-Stadtwerke-Kunden -

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Häufig gestellte Fragen zum THG-Bonus

Nein, jeder kann sein in Deutschland zugelassenes, reine Elektrofahrzeug (BEV) für den THG-Bonushandel bei den Stadtwerken Homburg anmelden und sich so die 250,00 € für dieses Jahr sichern.

Unternehmen, die CO2 verursachende Treibstoffe verarbeiten oder in Umlauf bringen, dürfen gemäß § 37 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) nur eine bestimmte Menge an Treibhausgas verursachen. Für jede zusätzliche Tonne CO2 müssen Strafen gezahlt werden. Strafen können vermieden werden, indem umweltfreundlichere Kraftstoffe verkauft bzw. beigemischt werden oder indem THG-Bonus – quasi eingespartes CO2 – von Dritten gekauft werden. Seit 2019 wird Strom als umweltfreundlicher und emissionsarmer Kraftstoff mit THG-Bonus gehandelt. Das zertifizierte, eingesparte CO2 von emissionsfrei-fahrenden Elektrofahrzeugen kann somit an quotenverpflichtete Unternehmen verkauft werden.

Alle Fahrzeughalter/innen, also der-/diejenige der in der Zulassungsbescheinigung Teil I als Halter/in eingetragen ist. Bei Dienstwagen ist das in den meisten Fällen das Unternehmen.
Welche Fahrzeugtypen kommen für den THG-Bonus in Frage?
Alle rein batterieelektrischen Elektrofahrzeuge (BEV) können für den THG-Bonus registriert werden. Dies gilt sowohl für private als auch geschäftliche E-Autos und E-Flotten, sowie für Elektrotransporter, E-Busse und E-LKW.

Alle rein batterieelektrischen Elektrofahrzeuge (BEV) können für den THG-Bonus registriert werden. Dies gilt sowohl für private als auch geschäftliche E-Autos und E-Flotten, sowie für Elektrotransporter, E-Busse und E-LKW.

Auch hier kann den THG-Bonus geltend gemacht werden. Berechtigt ist der oder die Halter/in (wie in der Zulassungsbescheinigung Teil I eingetragen). Bitte denken Sie daran, dass den THG-Bonus nur einmal im Jahr beantragt werden kann.

Für die Beantragung der THG-Bonus ist eine digitale Kopie des Fahrzeugscheins erforderlich (Vorder- und Rückseite).

Nur wenn Sie Ihre Quote selbst verkaufen, können Sie von dem Bonus profitieren. THG-Quoten, die von den privaten und gewerblichen Haltern nicht angemeldet werden, verkauft die Bundesregierung und nimmt sie als Einnahme in den Bundeshaushalt auf.

Bitte geben Sie uns in diesem Fall formlos Bescheid. Ihre Anmeldung endet dann entsprechend für das Auto zum Ende des jeweiligen Jahres. Es muss kein Bonus zurückgezahlt werden, da es sich um eine Pauschale handelt, die vom Umweltbundesamt jährlich vollständig an den ersten Antragsteller vergeben wird. Der neue Autobesitzer kann sich dann ab dem nächsten Kalenderjahr für die THG-Quoten anmelden.

Ja, Sie können mehrere Fahrzeuge für jede hinterlegte IBAN registrieren.

Nach Ihrem ersten Antrag werden Sie zu Beginn eines neuen Jahres darum gebeten, Ihr Einverständnis für einen erneuten THG-Bonus zu geben. Nach Ihrer Einwilligung werden wir uns um alles Weitere kümmern.

Sie bekommen die Vergütung nach behördlich bestätigter Zertifizierung auf Ihr Bankkonto überwiesen.
Unser Mitarbeiter steht Ihnen gerne zur Verfügung
Vadim Allert
06841 – 694 219
vadim.allert@stadtwerke-homburg.de

Nein, die Zulassungsbescheinigung Ihres Elektrofahrzeugs reicht als Nachweis aus.