Es treten mit der Novelle des § 20a, Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) neue gesetzliche Vorgaben für den Strommarkt in Kraft.
An- und Abmeldung von Stromverträgen ist nur noch im Voraus möglich!! Rückwirkende An- und Abmeldungen sind gesetzlich ab dem 06. Juni 2025 nicht mehr erlaubt.
Fazit: Anbieterwechsel müssen künftig innerhalb von 24 Stunden technisch umgesetzt sein, also an jedem Werktag.
Das heißt: Rückwirkende An- und Abmeldungen nicht mehr möglich sind!
Es ist keine rückwirkende Umzugsmeldung mehr möglich!
Ab Juni 2025 müssen Umzüge spätestens 24 Stunden im Voraus angemeldet werden - eine rückwirkende Anmeldung ist nicht mehr erlaubt. Damit der Umzug ohne Probleme verläuft, sollten die Stadtwerke Homburg spätestens 14 Tage, besser noch vier Wochen vor dem Aus- oder Einzug informiert werden. So werden unnötige Kosten und Komplikationen durch Verzögerungen, wie fehlende Angaben oder technische Probleme vermieden.
Stadtwerke direkt nach der Übergabe informieren und den Zählerstand mit dem genauen Datum der Eigentumsübertragung mitteilen. Dadurch wird eine nahtlose Versorgung gesichert und Mehrkosten vermieden. Auch hier gilt: Übergabeprotokoll als Nachweis für den Zählerstand
Die bestehenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben weiterhin gültig. Der schnellere Wechsel betrifft nur die Marktkommunikation - nicht Ihre vertraglichen Verpflichtungen.
Über das SWH-Kundenportal oder per E-Mail: kundenservice@stadtwerke-homburg.de