THG-Bonus

Fördervoraussetzungen

Sie sind Besitzer eines rein elektrischen PKWs? Der THG-Bonus 2025 können Sie ab sofort bis zum 31.10.2025 beantragen.

  • Privatpersonen sowie Unternehmen können die Förderung beantragen.
  • Der Antragssteller ist gleichzeitig der Fahrzeughalter des zu fördernden Fahrzeugs und ist im  Fahrzeugschein genannt.
  • Ist der Antragsteller nicht im Fahrzeugschein genannt, bestätigt der Antragsteller hiermit, dass der Halter des Fahrzeuges mit der Übertragung des THG-Bonus einverstanden ist.
  • Eine Beantragung der Förderung ist nur für rein elektrische E-Autos möglich.
  • Der Antragsteller stimmt mit der Beantragung der Förderung zu, dass die Stadtwerke Homburg GmbH, ab Datum der Förderzusage, den von ihm eingereichten Fahrzeugschein im gleichen Jahr für den THG-Bonus vermarkten darf.
  • Der Antragsteller ist berechtigt, jedes Jahr den THG-Bonus bei der Stadtwerke Homburg GmbH erneut zu beantragen.
  • Der Antragsteller versichert mit der Beantragung der Förderung, dass er seinen Fahrzeugschein ausschließlich bei der Stadtwerke Homburg GmbH zum THG-Bonus eingereicht hat.
  • Sollte der Fahrzeughalter das Elektroauto verkaufen oder außer Betrieb nehmen, teilt er dies unverzüglich der Stadtwerke Homburg GmbH mit.

    Sie haben noch Fragen? Wir helfen gerne. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail: energiedienstleistungen@stadtwerke-homburg.de