Folgende Informationen können Sie hier herunterladen:
Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b, Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) – gültig bis 23.07.2024
Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß § 48 b, Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) – gültig bis 23.07.2021
Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers – gültig bis 16.06.2024
Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und/oder Gebäudereinigungsleistungen – gültig bis 18.06.2024
Erlaubnisschein Strom – Stand: 09.09.2019