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24-Stunden-Lieferantenwechsel

Die Frist läuft. Zum 6. Juni dieses Jahres erfolgt bundesweit die Einführung des so genannten beschleunigten werktäglichen Lieferantenwechsels in 24 Stunden im deutschen Energiemarkt. Das betrifft somit auch die Kundinnen und Kunden der Stadtwerke Homburg.

Der Bundestag hat 2021 die Energiewirtschafts-Novelle verabschiedet, um die Energieversorgung einfacher und schneller zu gestalten. Ziel der Novelle des Paragraph 20a, Absatz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist, den Wettbewerb zu steigern und einen Stromanbieterwechsel innerhalb von 24 Stunden zu ermöglichen. Diese Regelung hat die Bundesnetzagentur (BnetzA) für ganz Deutschland festgelegt.

„Wir werden unseren Kundinnen und Kunden diesen neuen Weg selbstverständlich so einfach wie möglich gestalten und stehen vor Ort in unserem Kundencenter innerhalb der Öffnungszeiten für Fragen zur Verfügung“, sagt Frank Barbian, Geschäftsführer der Stadtwerke Homburg.

Ab dem 6. Juni müssen Energieversorger ihren Marktpartnern innerhalb eines Tages elektronische Daten übermitteln und Liefertermine klären. Die bestehenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen der Verbraucher bleiben weiterhin gültig. „Aktuell arbeiten wir an der technischen Umsetzung. Wir sorgen dafür, dass die Schnittstellen und Prozesse bis Juni korrekt, stabil und fehlerfrei laufen“, erklärt Sonja Herz, Teamleiterin Marktprozesse, Netzservices und Ablesung bei den Stadtwerken Homburg.

Auch in der Kundenkommunikation sind diese Veränderungen von Bedeutung. Heißt: „Ein- und Auszüge müssen gesetzlich verpflichtend ab Juni dieses Jahres spätestens 24 Stunden im Voraus bei den Stadtwerken Homburg angemeldet werden“, sagt Thomas Trapp, Teamleiter Kundenservice bei den Stadtwerken Homburg. Eine rückwirkende Anmeldung sei nicht mehr erlaubt. So gibt es der Gesetzgeber vor. Damit der Umzug ohne Probleme verläuft, raten die Stadtwerke Homburg ihren Kundinnen und Kunden, den Ein- oder Auszug spätestens 14 Tage vorher, besser noch vier Wochen vorher, zu melden. Trapp: „Wird der Auszug zu spät gemeldet, besteht das Risiko, dass der Strom weiterhin über den bestehenden Vertrag abgerechnet wird, obwohl die vorherige Mieterin oder der vorherige Mieter bereits ausgezogen ist. Um hier unnötige Kosten und Komplikationen zu vermeiden, ist eine rechtzeitige Meldung des Ein- oder Auszuges besonders wichtig.“

Da diese gesetzliche Änderung für die Verbraucherinnen und Verbraucher eine Umstellung bedeutet, rechnen die Stadtwerke Homburg, wie andere Energieversorger auch,  mit einer erhöhten Anzahl an Kundenanfragen. „Um sicher zu gehen, dass wir wirklich alle notwendigen Informationen von unseren Kundinnen und Kunden erhalten, werden wir mit ihnen in Kontakt stehen“, erklärt Trapp. So ist der FairSorger auch in dieser neuen Situation der verlässliche Ansprechpartner vor Ort. „Damit diese Umstellung für unsere Kundinnen und Kunden so angenehm und reibungslos wie möglich verläuft, bitten wir darum, alle verfügbaren Kanäle, wie zum Beispiel per E-Mail an den Kundenservice oder unser Kundenportal zu nutzen, und zu beachten, dass eine telefonische Meldung nicht ausreichend ist“, erklärt Thomas Rinnebach, Leiter Vertrieb und Kundenservice, und fährt fort: „Wir brauchen die Kündigung schriftlich.“

Rinnebach betont, dass die Regelungen der Bundesnetzagentur (BnetzA) jedoch keinerlei Auswirkungen auf die Rechtslage oder die Vertragssituation haben. „Unsere Kundinnen und Kunden müssen im Falle einer Kündigung die Kündigungsfristen einhalten. Dies gilt sowohl im Rahmen der Grundversorgung als auch der Sonderprodukte“, so der Vertriebsleiter weiter. Die Grundversorgung könne mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Bei Sonderprodukten komme es auf die im Vertrag geregelte Kündigungsfrist (in der Regel ein Monat) an. Dabei sei auch eine vereinbarte Grundlaufzeit (zum Beispiel 12 Monate) zu berücksichtigen. „Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel bedeutet in keinem Fall, dass der Kunde innerhalb von 24 Stunden aus dem Vertrag entlassen werden muss“, erklärt Rinnebach und fasst nochmal zusammen: „Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel regelt allein den technischen Vorgang des Stromlieferantenwechsels. Dieser muss zukünftig binnen 24 Stunden durchführbar und an jedem Werktag möglich sein.“

Die Stadtwerke Homburg informieren, dass Zählerstände des alten Wohnsitzes am Tag der Schlüsselübergabe mitgeteilt werden können. Dies kann schnell und einfach per Mail an kundenservice@stadtwerke-homburg.de oder über das SWH-Kundenportal https://onlineservice.stadtwerke-homburg.de erledigt werden. Zählerstände und Datum sollten im Übergabeprotokoll festgehalten werden. Dies dient als Nachweis für die Übergabe.