Mit der Digitalisierung der Niederspannung, der Energiewende und dem benötigten Netzausbau werden zukünftig steuerbare Verbrauchseinrichtungen eine immer wichtigere Rolle bekommen. Um diese Herausforderungen zu bewerkstelligen sind am 01.01.2024 die finalen Festlegungen der Bundesnetzagentur (BK6-22-300 &
BK8-22/010-A) zur Integration von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und Netzanschlüssen nach § 14a Energiewirtschaftsgesetzt (EnWG) in Kraft getreten.
Alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen, die nach dem 31.12.2023 technisch in Betrieb genommen werden, sind verpflichtet an den Regelungen der Festlegungen teilzunehmen. Für alle neuen Anlagen hat der Betreiber Sorge für die Herstellung der Steuerbarkeit zu tragen, so dass im Falle von selten vorkommenden Netzengpässen im lokalen Niederspannungsnetz der Leistungsbezug temporär gedimmt werden kann. Der kurzfristige Netzanschluss von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen wird sichergestellt. Als Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung profitieren Sie im Gegenzug von verschiedenen Möglichkeiten von reduzierten Netzentgelten.
Hier erhalten Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um den § 14a EnWG