Das neue Gebäudeenergiegesetz – auf einen Blick:
- Ab 2024 müssen neu installierte Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
- Bereits vor dem 01.01.24 eingebaute, funktionierende Heizungen sind von dem Gesetz nicht betroffen. Sie dürfen weiter betrieben und auch repariert werden.
- Erst ab dem 1. Januar 2045 ist die Nutzung fossiler Brennstoffe zum Heizen vollständig verboten.
- In Bestandsgebäuden und in Neubauten außerhalb von Neubaugebieten greift die 65%-Erneuerbare Energien-Anforderung erst, sobald eine kommunale Wärmeplanung verabschiedet wurde. Bis dahin dürfen auch weiter Gasheizungen installiert werden, die auf Wasserstoff umrüstbar sind
Der Staat bezuschusst Ihre neue, klimafreundliche Heizung
Der Staat unterstützt die Umstellung auf klimafreundliches Heizen und die Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäuden durch Fördermittel. Dazu wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) reformiert. Wer eine klimafreundliche Heizung einbaut oder seine Immobilie energieeffizienter machen möchte, erhält dafür eine umfassende Förderung. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude steht Sanierern und Bauherren zur Verfügung. Im Bestand erhalten Sanierer 30 bis 70 Prozent Förderung als Zuschuss über den BEG-Programmteil Einzelmaßnahmen. Anrechenbar sind dabei Kosten von bis zu 30.000 Euro - einmalig für die erste Wohneinheit.