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Bundesförderung für effiziente Gebäude 2024

Durch die energetische Sanierung von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Energien zum Heizen können Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Energiekosten senken und CO2 einsparen. Das reformierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) – umgangssprachlich auch Heizungsgesetz genannt – regelt seit 1. Januar 2024 den Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungsanlagen.  

Das neue Gebäudeenergiegesetz – auf einen Blick:

  • Ab 2024 müssen neu installierte Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
  • Bereits vor dem 01.01.24 eingebaute, funktionierende Heizungen sind von dem Gesetz nicht betroffen. Sie dürfen weiter betrieben und auch repariert werden.
  • Erst ab dem 1. Januar 2045 ist die Nutzung fossiler Brennstoffe zum Heizen vollständig verboten.
  • In Bestandsgebäuden und in Neubauten außerhalb von Neubaugebieten greift die 65%-Erneuerbare Energien-Anforderung erst, sobald eine kommunale Wärmeplanung verabschiedet wurde. Bis dahin dürfen auch weiter Gasheizungen installiert werden, die auf Wasser­stoff umrüst­bar sind

Der Staat bezuschusst Ihre neue, klimafreundliche Heizung

Der Staat unterstützt die Umstellung auf klimafreundliches Heizen und die Erhöhung der Energieeffizienz von Gebäuden durch Fördermittel. Dazu wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) reformiert. Wer eine klimafreundliche Heizung einbaut oder seine Immobilie energieeffizienter machen möchte, erhält dafür eine umfassende Förderung. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude steht Sanierern und Bauherren zur Verfügung. Im Bestand erhalten Sanierer 30 bis 70 Prozent Förderung als Zuschuss über den BEG-Programmteil Einzelmaßnahmen. Anrechenbar sind dabei Kosten von bis zu 30.000 Euro - einmalig für die erste Wohneinheit.

Hier erhalten Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen.