
Bescheinigung der Erdgasbezugs-/ Verkaufspreise der Stadtwerke Homburg ... [ mehr ]
Am 08.11.2006 ist die Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) und Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) in Kraft getreten. Die bis dahin geltende Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) bzw. Gasversorgung von Tarifkunden (AVBGasV) vom 21.06.1979 ist außer Kraft gesetzt worden.
Nach § 23 StromGVV in Verbindung mit § 115 Absatz 2 Satz 3 Energiewirtschaftsgesetz ist anstelle der AVBEltV ab 6. Mai 2007 die StromGVV Bestandteil der bestehenden, vor dem 13.07.2005 abgeschlossenen, Tarifkundenverträge mit Haushaltskunden. Für die ab dem 13.07.2005 abgeschlossenen Tarifkundenverträge mit Haushaltskunden gilt die StromGVV seit deren Inkrafttreten per Gesetz.
Nach § 23 GasGVV in Verbindung mit § 115 Absatz 2 Satz 3 Energiewirtschaftsgesetz ist anstelle der AVBGasV ab 6. Mai 2007 die GasGVV Bestandteil der bestehenden, vor dem 13.07.2005 abgeschlossenen, Tarifkundenverträge mit Haushaltskunden. Für die ab dem 13.07.2005 abgeschlossenen Tarifkundenverträge mit Haushaltskunden gilt die GasGVV seit deren Inkrafttreten per Gesetz.