Netzzugang

Die Stadtwerke Homburg GmbH bietet allen Netznutzern für ihr Netzgebiet eine Vereinbarung zur Verwendung eines anderen Datenformats sowie zur Anpassung einzelner Prozessschritte nach Tenor 5 der Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität der Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur vom 11.07.2006 (BK6-06-009 – GPKE) – Abrechnungsmodell zur gemeinsamen Nutzung eines integrierten IT-Systems – an.

Allen Netznutzern wird auf Nachfrage ein ausformuliertes Angebot über den Abschluss einer solchen Vereinbarung vorgelegt, das ohne weitere Verhandlungen angenommen werden kann.

Verträge

Nach § 20 Abs. 1 EnWG veröffentlichen wir unseren Lieferantenrahmenvertrag, Netznutzungsvertrag, Anschlussnutzungsvertrag-Mittelspannung, Netzanschlussvertrag-Mittelspannung und Netzanschlussvertrag-Niederspannung in unserem Downloadbereich.